Informationen zur neuen Stadt Oranienbaum-Wörlitz


Ortsnamen

Zum 01.01.2011 wurde die Verwaltungsgemeinschaft "Wörlitzer Winkel" und deren Mitgliedsgemeinden aufgelöst und zu einer neuen Stadt zusammengeschlossen. Durch Gesetz wurde festgelegt, dass die neue Stadt den Namen Oranienbaum-Wörlitz tragen soll. Da das gemeindliche Namensbestimmungsrecht aber ein wichtiger Bestandteil der gemeindlichen Selbstverwaltung ist, hat der Gesetzgeber dem Stadtrat der neuen Stadt die Möglichkeit eingeräumt, in seiner konstituierenden Sitzung einen anderen Namen zu beschließen.
Die konstituierende Sitzung fand am 12. Januar 2011 in Oranienbaum statt. In dieser Sitzung ist der Stadtrat dem Gesetzgeber gefolgt und hat den Namen Oranienbaum-Wörlitz als neuen Stadtnamen beschlossen.
 
 
Ortschaftsräte

Noch im Jahr 2010 haben alle Stadt- und Gemeinderäte beschlossen, in ihren Orten die Ortschaftsverfassung einzuführen. Das heißt, dass die jetzigen Stadt- und Gemeinderäte in den jeweiligen Orten als Ortschaftsräte und die Bürgermeister als Ortsbürgermeister weiterhin im Amt sind.
 
 
Ortsteile

Das Stadtgebiet der neuen Stadt wird in folgende Ortsteile eingeteilt:
- Ortsteil Brandhorst,
- Ortsteil Gohrau,
- Ortsteil Goltewitz,
- Ortsteil Griesen,
- Ortsteil Horstdorf,
- Ortsteil Kakau,
- Ortsteil Kapen
- Ortsteil Oranienbaum,
- Ortsteil Rehsen,
- Ortsteil Riesigk,
- Ortsteil Vockerode und
- Ortsteil Wörlitz
 
 
Postleitzahl

Die neue Stadt ist leider zu klein, um die beiden bislang existierenden Postleitzahlen nebeneinander beizubehalten. Die Post wird eine einheitliche Postleitzahl vergeben, die sich voraussichtlich daran orientieren wird, wo sich der Hauptsitz der Verwaltung der neuen Stadt befindet.
Voraussetzung für die Vergabe einer einheitlichen Postleitzahl ist die Umbenennung der Straßen, so dass keine Straßennamen mehr doppelt vorhanden sind.
 
 
Änderung der Straßennamen

Die Zuweisung von eindeutigen, unverwechselbaren Adressen liegt sowohl im öffentlichen, als auch im Interesse des Grundstückseigentümers bzw. -nutzers.
Straßenbezeichnungen besitzen eine Ordnungs- und Erschließungsfunktion. Diese ist nur dann gewährleistet, wenn das Auffinden eines Gebäudes durch Post, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst oder sonstige Behörden und Besucher schnell und problemlos erfolgen kann.
Die Stadt- und Gemeinderäte haben in den Monaten November und Dezember 2010 über die doppelt vorhandenen Straßennamen beraten und folgende Änderungen dieser Straßennamen beschlossen:
 
 
Gohrau
Beschluss-Nr.27/2010 vom 25.11.2010
 
Dorfstraße in Zum kleinen Berg
Alte Schäferei
Zum Hinterwinkel
Großer Berg
Am Platzkolk
Zum Brand
Alte Dorfstraße
Lehmweg
Jugendstraße
Straße der Jugend in Jugendstraße
 
 
Griesen
Beschluss Nr. 26/2010 vom 23.11.2010
 
Dorfstraße in Griesener Dorfstraße
An der Tränke
Zur Brandlache
Zum Kirchsteig
Lambsheimer Straße
 
 
Horstdorf
Beschluss-Nr.15/2010 vom 21.12.2010
 
Dorfstraße in Dorfstraße
Kleine Wiesen
Am Horstdorfer Bahnhof
Kobberreihe
Vier Häuser
Zum Heidehügel
Zur Trift
 
 
Kakau
Beschluss-Nr. 23/2010 vom 15.11.2010
 
Brandhorster Straße 1-2d, 3a in Tiefer Weg
Birkenweg in Ahornweg
Schulstraße in Alte Schulstraße
 
 
Oranienbaum
Beschluss-Nr.85/2010 vom 02.11.2010 und Beschluss-Nr.96/2010 vom 16.12.2010
 
Bahnhofstraße in Eisenbahnstraße
Gartenstraße in Gartenweg
Dorfstraße in Am Dorfplatz
Schulstraße in Friedrich-Graf-Straße
 
 
Rehsen
Beschluss-Nr.26/2010 vom 29.11.2010 und Beschluss-Nr.29/201010 vom 29.11.2010
 
Dorfstraße in Rehsener Straße
 
 
Riesigk
Beschluss-Nr.16/2010 vom 02.11.2010, Beschluss-Nr.23/2010 vom 07.12.2010 und Beschluss-Nr.22/2010 vom 07.12.2010
 
Dorfstraße in An der Kirche
Feldblick
Wallstraße
Rotehof zusätzlich Aufnahme 34 a. 40, 41, 41 a, 42
34, Schäferei Mücke, Tischlerei Hübner
 
 
Vockerode
Beschluss-Nr.49/2010 vom 02.11.2010
 
Dessauer Straße in Walderseeer Straße
Rosenweg in Sieglitzer Grund
 
 
Wörlitz
Beschluss-Nr.67/2010 vom 17.11.2010
 
Markt in Wörlitzer Markt
Griesener Straße in Lambsheimer Straße
 
Die Änderung der Straßennamen wird nach öffentlicher Bekanntmachung wirksam. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg am 08. Januar 2011.
 
 
Änderungen der Hausnummern

Außer der Änderung der Straßenbezeichnung soll ebenfalls eine Bereinigung der Hausnummerierung erfolgen. Somit kommt auch teilweise für einige Grundstücksbesitzer die Änderung der Hausnummern in Betracht.

Die Grundstückseigentümer werden bzw. sind über die Hausnummernänderung in einem persönlichen Schreiben in Kenntnis gesetzt.

Nach § 8 der Gefahrenabwehrverordnung (veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Wörlitzer Winkel" Nr. 6 vom 01.06.2005) ist das Anbringen der neuen Hausnummer in unseren Orten geregelt. Demnach darf für einen Übergangszeitraum von einem Jahr die alte Hausnummer neben der neuen Hausnummer angebracht sein. Die alte Hausnummer ist rot zu durchkreuzen.

Um keinen größeren Schaden am Hausputz oder am Tor zu verursachen ist es nicht erforderlich, zwei stabile Hausnummern nebeneinander an der Wand oder am Tor durch Anbohren anzubringen. Es reicht aus, wenn Sie die alte Hausnummer auf einem Platt Papier und in Folie verpackt, so mit Klebeband oder anderweitig anbringen, dass sie die Witterungsverhältnisse gut übersteht. Gegebenenfalls ist dieses Blatt zwischendurch zu erneuern.
 
 
Änderung der Ausweise

Die Änderungen der Ausweisdokumente ist ab 15.02.2011 im Einwohnermeldeamt in Oranienbaum möglich. Bis dahin wird auch geprüft, ob die technische Möglichkeit besteht, die Ausweisdokumente bei Ihnen vor Ort in den einzelnen Ortsteilen zu ändern. Sollte dies der Fall sein, werden die Zeiten im Amtsblatt bekannt geben.
Schon im Vorfeld weisen wir darauf hin, dass diese Möglichkeit für den neuen Personalausweis (ab 01.11.2010) nicht besteht.
Die Änderung der Ausweisdokumente muss bis zum 30.09.2011 erfolgen.
 
 
Bekanntmachung der geänderten Anschrift

Das Verwaltungsamt informiert folgende Behörden und Institutionen:
- Grundbuchamt,
- Katasteramt,
- Landkreis Wittenberg -Abfallwirtschaft- und -Rettungsleitstelle-,
- Deutsche Post,
- Sparkasse Wittenberg,
- Volksbank Dessau e.G.,
- Abwasserzweckverband Oranienbaum,
- Heidewasser GmbH Magdeburg,
- Stromversorger enviaM sowie
- Gasversorger MITGAS

Allen weiteren, von Ihnen genutzten, Institutionen bzw. Ihren privaten Versicherungen müssen Sie Ihre neue Anschrift eigenständig mitteilen.

Die Kraftfahrzeugunterlagen müssen nicht bei der Zulassungsstelle des Landkreises Wittenberg geändert werden. Die Eintragung der neuen Anschrift erfolgt bei Neuzulassung oder Ummeldung eines Kfz.

 

 

 

 

 

Impressum: Stadt Oranienbaum-Wörlitz Franzstraße 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz
Tel.: 034904/403-0; Fax: 034904/403-33, Mail: info@oranienbaum-woerlitz.de
Stand: 11.03.2012